Verschiedene Vertrags-Modelle ermöglichen Nutzern den Gebrauch von Software. Nicht immer ist eindeutig klar welche Regelungen und Rechte im konkreten Fall mit dem jeweiligen Software-Nutzungsrecht verbunden sind. Ein wichtiges Kriterium bei der Betrachtung unterschiedlicher Regelungs-Fälle stellen auf der einen Seite der Erwerb einer Software und auf der anderen Seite die (zeitliche) Nutzung als Software-as-a-Service dar.
SaaS bietet Anwendern ein Software-Nutzungsrecht
Die Cloud bietet Firmen und Nutzern Unterstützung bei der Digitalisierung mit Software-as-a-Service (SaaS). Insbesondere automatische Updates und flexible Skalierung vereinfachen den Betrieb. Aber auch die rechtlichen Regelungen der Software-Nutzung sind von Bedeutung.
Lifetime-Nutzung von Software aus der Cloud
Für eine bestimmte Anzahl von an Mitarbeitern beziehungsweise Personen wird nach der Zahlung eines Einmal-Betrages eine lebenslange Nutzung der betreffenden Cloud-Software ermöglicht. In diesem Fall liegt somit ein ähnliches Nutzungs-Regelungs-Modell, wie bei einem klassischen Erwerb im Rahmen einer On-Premise Variante, vor. Allerdings wird die Anwendung eben nicht auf eigenen Servern beziehungsweise Computern installiert sondern als als SaaS in der Cloud betrieben.
Laufzeitverträge über mehrere Jahre
Durchaus üblich sind hinsichtlich der Nutzungsrechte für Software-as-a-Service auch mittel- oder langfristige Laufzeitverträge. So bieten Software-Firmen oftmals Drei-Jahres-Verträge oder Fünf-Jahres-Verträge für die Nutzung ihrer Anwendungen an. Dabei erfolgt der Betrieb und die Nutzung über die Cloud. Regelmäßige Updates und Patches erfolgen somit einfach durch den Anbieter.
Je länger sich die Laufzeit eines SaaS-Vertrages darstellt, desto problematischer kann die Situation für den Nutzer werden. Wenn festgestellt wird, dass die Business-Lösungen für das betreffende Unternehmen beziehungsweise die User nicht geeignet sind, so bleibt der Vertrag dennoch lange bestehen. Alternativ können zwar im Vertrag sogenannte Ablösungsbedingungen festgelegt werden, diese lassen sich die Anbieter jedoch oft gut bezahlen.
Monatliche Kündbarkeit der Software-Nutzung
Einfacher kann sich die Situation für Nutzer und Firmen darstellen wenn eine monatliche Kündbarkeit der Cloud-Software möglich ist. Dabei tritt der Nutzungs-Vertrag allerdings oftmals zu einem höheren monatlichen Preis in Kraft. Die Flexibilität im Vergleich zu einer langjährigen Bindung geht somit mit entsprechend höheren Kosten einher.
Erwerb von Lizenzen als Software-Nutzungsrecht
In Abgrenzung zu SaaS ist der klassische Erwerb von Software-Lizenzen im Zusammenhang mit der On-Premise-Nutzung zu sehen. Der Käufer erwirbt die Anwendung, installiert diese auf seinen Systemen und nutzt sie solange es sinnvoll erscheint. Dabei können sich eine Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen ergeben, die bei einer Cloud-basierten Nutzung weniger zu betrachten sind.
Einstiegs-Lösungen für die Nutzung von Cloud-Software
Sinnvoll erscheinen aus Nutzer-Sicht möglicherweise Einstiegsversionen der Software-Anbieter, die für eine Zahl von nur einigen Nutzern die wichtigsten Funktionen zur Verfügung stellen. Auf diese Weise bietet sich die Möglichkeit, die Anwendung zunächst entsprechend im Unternehmen zu testen. Bei Eignung der Cloud-Software können dann sowohl weitere Funktionen aktiviert werden als auch zusätzliche Nutzer aufgeschaltet werden.
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